Beratungsverlauf

Von der ersten Kontaktaufnahme bis zur Stabilisierung – Ihre Ernährungstherapie/-beratung in fünf Schritte

Unser Beratungsablauf (exemplarisch)

  1. Unverbindliches Kennenlernen
    Kurzgespräch (ca. 10 Minuten, telefonisch): Wir klären Ihr Anliegen, den organisatorischen Ablauf, mögliche Kostenzuschüsse sowie die nächsten Schritte.

  2. Aufnahme und Ernährungsanamnese
    Gemeinsam erfassen wir Ihre Ziele, Beschwerden und Lebenssituation. Wir sichten vorliegende Befunde (z. B. Arztbriefe, Laborwerte) und besprechen Ihr aktuelles Essverhalten. Sie erhalten erste, gut umsetzbare Empfehlungen bis zum Start.

  3. Startgespräch: Individuelles Ernährungskonzept
    Im ersten Termin entwickeln wir ein alltagstaugliches Konzept – orientiert an Ihren Vorlieben, Ihrem Tagesablauf und Ihren Rahmenbedingungen. Ziel: spürbare Entlastung im Alltag statt starrer Diätvorgaben.

  4. Begleitete Umsetzung in Etappen
    In weiteren Einheiten setzen wir das Konzept schrittweise um, passen es an Reaktionen und Alltagshürden an und festigen neue Routinen. Inhalte je nach Bedarf:

  • Symptom- und Verträglichkeitsmanagement (z. B. bei Allergien/Unverträglichkeiten)

  • Mahlzeitenstruktur, Portionsgrößen, Essrhythmus

  • Praktische Lösungen für Beruf, Familie, Schichtdienst oder Sport

  • Strategien für Essen außer Haus, Reisen und besondere Situationen

  1. Ernährungsanalysen
    Bei Bedarf: Auswertung von Ernährungsprotokollen.

  2. Einkauf, Küche, Praxis
    Optional unterstützen wir ganz praktisch: Einkaufstraining (Label lesen, Alternativen finden), Vorratsschrank- und Kühlschrank-Check, schnelle Rezeptideen – abgestimmt auf Ihre Ziele und Verträglichkeiten.

  3. Verlaufskontrolle und Stabilisierung
    Wir überprüfen regelmäßig, was gut funktioniert, wo es hakt, und justieren nach. Ziel ist eine stabile, individuelle Ernährungsroutine – alltagstauglich, genussvoll und nachhaltig.

Hinweise:

  • Auf Wunsch Abstimmung mit Ihrer Haus- oder Facharztpraxis; wir berücksichtigen vorliegende Diagnostik.

  • Gesetzliche Krankenkassen bezuschussen Ernährungstherapie bei vorliegenden Diagnosen; präventive Beratung kann nach § 20 Abs. 5 SGB V gefördert werden. Wir informieren Sie gern zu den Modalitäten.